EULA – VR Plant Journey

Endbenutzer-Lizenzvereinbarung für die Software “VR Plant Journey”

Die vorliegende Endbenutzer-Lizenzvereinbarung („EULA“) ist ein rechtsgültiger Vertrag zwischen dem Endbenutzer der Software und der Breakpoint One GmbH.

Bitte lesen Sie diese Vereinbarung vor dem Erwerb der Software sorgfältig durch. Mit dem Erwerb der Software gelten die nachfolgenden Bestimmungen als verbindlich vereinbart. 

1. Urheberrecht 

Die Software “VR Plant Journey” einschließlich Handbücher, Anleitungen und anderweitiger Informationsmaterialien ist urheberrechtlich geschützt. Es dürfen keinerlei Modifikationen an der Software vorgenommen werden.

2. Lizenzvereinbarung 

Die Breakpoint One GmbH (BPO) räumt dem Endbenutzer der Software, soweit nicht anders bestimmt, ein einfaches, zeitlich unbeschränktes Recht ein, die Software auf einem Gerät zu installieren und zu nutzen. Das Nutzungsrecht ist auf den Objektcode der Software beschränkt. Es erlischt, sofern der Endbenutzer die in diesem Vertrag festgelegten Nutzungsbedingungen verletzt.

BPO ist nicht verpflichtet, dem Endbenutzer den Quellcode zur Verfügung zu stellen. Soweit nachfolgend nicht anders bestimmt, berechtigt der Erwerb dieser Lizenz den Endbenutzer nicht dazu, die Software auf mehreren Geräten gleichzeitig bereitzustellen, zu installieren und/ oder auszuführen, Kopien der Software anzufertigen und/ oder zu vertreiben, die Software nach ihrem ursprünglichen Download oder der ursprünglichen Installation auf einem Gerät auf elektronischem Wege von einem Gerät auf ein anderes oder über ein Netzwerk zu übertragen, die Software zu verändern, zu dekompilieren, anzupassen, zu übersetzen, mit anderer Software zu kombinieren, zu reenginieren oder zu disassemblieren.

Das Nutzungsrecht ist auf das erworbene Softwareprodukt in seiner jeweiligen Version beschränkt und erstreckt sich nicht auf Nachfolgeversionen (außer Updates) der Software. Die Lizenzvereinbarung gewährt kein Recht, Dritten eine Unterlizenz an der Software einzuräumen. BPO behält sich alle weitergehenden Rechte, insbesondere Verbreitungs-, Vervielfältigungs- und Veröffentlichungsrechte vor. 

3. Sonstige Nutzungsformen 

Ein Erwerb unter Einräumung einer pay-per-use Lizenz berechtigt nur zur einmaligen Ausführung bzw. Anwendung der Software; eine weitergehende Nutzung ist nicht gestattet. Ein Erwerb der Software unter der Maßgabe einer bestimmten Laufzeit berechtigt nur zur Nutzung der Software bis zum Ende der Laufzeit. Die Verwendung von kostenloser Software aus besonderen Marketing-Aktionen sowie Community- oder Consumer-Editionen erlaubt nur die private Nutzung. Eine kommerzielle Nutzung ist nicht gestattet. 

4. Gewährleistung

BPO ist in keiner Weise verantwortlich für Mängel oder Schäden, die durch eine Veränderung der Software oder aufgrund der Nutzung der Software in Verbindung mit anderen als der empfohlenen oder bestimmungsgemäßen Hardwarekonfiguration, Plattform oder dem empfohlenen Betriebssystem entstehen.

5. Sonstiges

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Vereinbarung berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine dann zu vereinbarende, dem wirtschaftlichen Interesse der Vertragspartner entsprechende Bestimmung. (Stand: März 2021)